Das ärgert beim Einkauf:

Reißerisch: Angeblich „stärkster Fatburner in der EU“

Obwohl der Begriff „Fatburner“ gerichtlich als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe gilt, wirbt die Firma H.P.N unerschrocken damit für ihr Produkt „Ignite“ und mit weiteren übertriebenen Aussagen zu Fettverbrennung und Abnehmen.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Das als „stärkster Fatburner in der EU“ beworbene Produkt „H.P.N Ignite“ soll wahre Wunder vollbringen: So soll es die Fettverbrennung und den Stoffwechsel verbessern sowie schnelles Abnehmen ermöglichen. Solche unrealistischen Versprechungen sind nicht erlaubt. Denn allein bei dem Namen „Fatburner“ handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe – wie mehrere Gerichte bestätigt haben. Solche angepriesenen Wirkungen müssen wissenschaftlich nachgewiesen sein, und das ist nicht der Fall. 
Der Anbieter sollte sämtliche Hinweise auf „Fatburner“ streichen sowie die nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen aus dem Produktangebot entfernen.

Die pauschalen Werbeaussagen „der stärkste Fatburner in der EU – thermogenetischer Effekt – besserer Stoffwechsel – schneller in Form – für mehr Energie – lass deine Fettzellen schmelzen – jetzt schneller abnehmen“ sind irreführend und durch nichts belegt. Sie sind nicht in Verbindung mit zugelassenen Health Claims getätigt.
Verbraucher aus Essen vom 25.02.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die plakative Werbung für das Produkt „Ignite“ als „stärkster Fatburner in der EU“ und zum „schneller abnehmen“ sind unseriös. Entsprechende Belege für die Wirkung des Produkts fehlen. 

Darum geht’s:

Auf HPN-Store.de bewirbt der Anbieter das Produkt „Ignite“ unter dem Thema „Fettverbrennung – mehr Leistung“ mit Aussagen wie:

  • „Der mit Abstand stärkste Fatburner in der EU!“
  • „Verbesserung der Fettverbrennung und des Stoffwechsels.“
  • „Erhöhte Carnitin-Produktion: Für mehr Energie“
  • „Ignite ist der stärkste stimulanzienfreie Fatburner in der EU, der deinen Stoffwechsel ankurbelt und deine Fettverbrennung maximiert.“ 
  • „Jetzt schneller abnehmen“
  • „[…] und lass deine Fettzellen schmelzen“.

Als Wirkstoffe enthält das Nahrungsergänzungsmittel mehrere Pflanzenextrakte, darunter Grüntee-Extrakt, Paradieskörner Extrakt, Cayenne Pfeffer Extrakt und ProGBB™ (Gamma Butyrobetaine Etyhl Ester). 

Das ist geregelt:

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln sowie entsprechende Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln. 
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 4.12.2024 handelt es sich bei „Fatburner“ um eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe.
So hat auch das OLG Hamburg im Jahr 2021 geurteilt. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Keinesfalls „der stärkste Fatburner in der EU“: Solche Übertreibungen sind unseriös. Dazu kommt, dass die Bezeichnung als „Fatburner“ gesundheitsbezogen ist und die Werbung für Produkte daher aus gutem Grund verboten sind: Es gibt keine Kapseln, die das Körperfett einfach wegschmelzen.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte sämtliche Hinweise auf „Fatburner“ streichen sowie die nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen aus dem Produktangebot entfernen.

Stellungnahme der H.P.N GmbH, Schwarzenbek

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 17.03.2025 liegt keine Antwort vor.